Leistungen
Immobilienrecht
Der Notar im Fachbereich Immobilienrecht ist ein Träger eines öffentlichen Amtes, der mit der Beratung und Beurkundung von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit Immobilien betraut ist. Er ist unparteiisch und den Interessen beider Vertragsparteien verpflichtet.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:
Kaufverträge
Für alle Arten von Immobilienkäufen, wie z. B. Eigentumswohnungen oder Grundstücke mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien.
Für die Vorbereitung eines Kaufvertrages sind wir gerne für Sie da. Dazu benötigen wir verschiedene Informationen. Diese können Sie uns am einfachsten auf unserem Datenblatt übermitteln. Bitte senden Sie uns dieses Datenblatt ausgefüllt zurück, z.B. per E-Mail. Wir bereiten dann einen Kaufvertragsentwurf vor und vereinbaren mit Ihnen einen Beurkundungstermin.
Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
Wir betreuen Sie bei Teilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und bei Bauträgerobjekten/Projektentwicklungen.
Bestellung von Erbbaurechten
Wir beurkunden den Erbbaurechtsvertrag und veranlassen die Eintragung des Erbbaurechts in das Grundbuch.
Außerdem prüfen wir, ob die Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf und ob der Erbbaurechtsvertrag dem geltenden Recht entspricht.
Darüber hinaus beraten wir die Vertragsparteien über die Rechtsfolgen des Erbbaurechts und sorgen für einen fairen Interessenausgleich.
Übertragungs- und Schenkungsverträge
Bei Übertragungs- und Schenkungsverträgen beurkunden wir die Verträge und veranlassen die Eintragung der Übertragung oder Schenkung im Grundbuch.
Wir beraten die Vertragsparteien auch über die Rechtsfolgen der Übertragung oder Schenkung, z.B. im Hinblick auf Steuern, Pflichtteile oder Rückforderungsmöglichkeiten.
Selbstverständlich prüfen wir auch, ob die Verträge dem geltenden Recht entsprechen und ob die Formvorschriften eingehalten werden.
Grundschuldbestellungen
Wir beurkunden die Grundschuld und veranlassen die Eintragung im Grundbuch.
Wir prüfen auch, ob der Schuldner freiwillig und über die Risiken der Grundschuldbestellung aufgeklärt worden ist.
Außerdem beraten wir den Schuldner über die Rechtsfolgen der Grundschuldbestellung, z.B. im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung oder die Löschung der Grundschuld.
Bestellung von Nießbrauchs- und Wohnrechten
Wir beurkunden die Verträge und veranlassen die Eintragung der Rechte im Grundbuch.
Wir beraten die Vertragsparteien auch über die Rechtsfolgen der Rechte, z.B. im Hinblick auf Steuern, Pflichtteile oder Rückforderungsmöglichkeiten.
Außerdem prüfen wir, ob die Verträge dem geltenden Recht entsprechen und ob die Formvorschriften eingehalten werden.
Wir sind für Sie da!
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Wir freuen uns über Ihre Nachricht.