Leistungen

Gesellschaftsrecht

Der Notar für Gesellschaftsrecht ist ein Träger eines öffentlichen Amtes, der mit der Beratung und Beurkundung von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit Gesellschaften betraut ist. Er ist unparteiisch und den Interessen aller Gesellschafter verpflichtet.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:


Gründung von Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR)

Wir beurkunden Gesellschaftsverträge und veranlassen die Anmeldung der Gesellschaften zum Handelsregister.

Wir beraten die Gesellschafter über die rechtlichen Folgen der Gesellschaftsform, z.B. im Hinblick auf Haftung, Steuern oder Auflösung.

Außerdem entwerfen wir Gesellschaftsverträge, die die Vorstellungen und Interessen der Gesellschafter umsetzen und Streitigkeiten vermeiden.

Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG)

Wir beurkunden die Gesellschaftsverträge und veranlassen die Anmeldung der Gesellschaften zum Handelsregister.

Darüber hinaus beraten wir die Gesellschafterinnen und Gesellschafter über den Ablauf der Gründung und über Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. hinsichtlich des Mindestkapitals, der Haftung oder der Satzung.

Selbstverständlich erstellen wir die entsprechenden Entwürfe und sorgen für einen guten Start ins Unternehmertum.

Gründung von Vereinen

Wir veranlassen die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister, wenn der Verein rechtsfähig werden soll.

Außerdem beglaubigen wir die Unterschriften der anmeldenden Vorstandsmitglieder und reichen alle Unterlagen beim Amtsgericht ein.

Darüber hinaus entwerfen und prüfen wir die Vereinssatzung, die die Verfassung des Vereins darstellt und die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe festlegt.

Wir beraten die Vereinsgründer auch über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen, z.B. eingetragener oder nicht eingetragener Verein, oder über die Möglichkeit der Gemeinnützigkeit.

Geschäftsanteilsübertragung

Wir beurkunden den Übertragungsvertrag und beglaubigen die Echtheit der Unterschriften der Vertragsparteien.

Außerdem prüfen wir, ob der Übertragungsvertrag mit dem Gesellschaftsvertrag und dem geltenden Recht übereinstimmt und ob die Zustimmung der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter erforderlich ist.

Darüber hinaus veranlassen wir die Anmeldung der Geschäftsanteilsübertragung zum Handelsregister oder beurkunden die Verpfändung oder Treuhandschaft von Geschäftsanteilen.

Umwandlungen von Gesellschaften

Wir beurkunden Umwandlungsbeschlüsse oder Umwandlungsverträge und beglaubigen die Echtheit der Unterschriften der Vertragsparteien.

Zudem prüfen wir, ob die Umwandlung mit dem Gesellschaftsvertrag und dem anwendbaren Recht übereinstimmt und ob die Zustimmung der Gesellschaft oder der übrigen Gesellschafter erforderlich ist.

Darüber hinaus veranlassen wir die Anmeldung der Umwandlung zum Handelsregister oder die Eintragung von Grundstücken oder anderen Rechten im Grundbuch oder anderen Registern.

Außerdem beraten wir die Beteiligten über die Rechtsfolgen der Umwandlung, z.B. in haftungsrechtlicher, steuerrechtlicher oder gemeinnützigkeitsrechtlicher Hinsicht.

Registeranmeldungen

Wir beurkunden die Anmeldungen und beglaubigen die Echtheit der Unterschriften der Anmeldenden.

Außerdem prüfen wir, ob die Anmeldungen dem Gesellschaftsvertrag und dem geltenden Recht entsprechen und ob die Zustimmung der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter erforderlich ist.

Darüber hinaus übermitteln wir Anmeldungen zum Handelsregister oder anderen Registern auf elektronischem Wege oder bescheinigen die Eintragung von Grundstücken oder anderen Rechten im Grundbuch oder anderen Registern.

Zudem beraten wir die Anmelderinnen und Anmelder über die Rechtsfolgen der Registeranmeldungen, z.B. im Hinblick auf Haftung, Steuern oder Gemeinnützigkeit.

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